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EU-Grundrechte

  

 

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Sind Europas Grundrechte nichts wert?

Ein wichtiges Hindernis für das Inkrafttreten des EU-Reformvertrages ist überwunden:
Tschechien bekommt vom EU-Gipfel eine Ausnahmeklausel, weil es befürchtet hatte, der Vertrag und die in ihm verankerte EU-Grundrechtecharta ermögliche Rückgabeansprüche von Sudetendeutschen.
Die waren nach dem Zweiten Weltkrieg auf Grundlage der berühmt-berüchtigten Beneš-Dekrete enteignet und aus ihrer Heimat in der Tschechoslowakei vertrieben worden.

ein Kommentar von: Hubert Maessen

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Sind Europas Grundrechte nichts wert?

Hubert MaessenDie Europäische Union war in ihren Anfängen mal die EWG, und viele können sich auch noch daran erinnern, dass es eine gleichnamige Fernsehshow mit dem großartigen Hans-Joachim Kulenkampff gab, ein Quiz mit Kandidaten aus Europa. „Einer wird gewinnen“ stand dabei hinter der Abkürzung EWG, aber offiziell und amtlich war das natürlich die Europäische Wirtschafs-Gemeinschaft. Und die war ein Segen für Handel und Wandel, für den Wohlstand und fürs Zusammenwachsen des Kontinents.

Doch Europa, das sollte und wollte ja mehr sein als eine lukrative Gewinn-Veranstaltung für Koofmichs und Konsumenten. Europa, das wollte sich zeigen als Wiege der Demokratie, als Heimat größter Kultur, mit der es die Welt beschenkt hat, als einen Hort der Freiheit und des Rechts. So wurde der Weg zur Europäischen Union beschritten, mit der Einladung an immer mehr Staaten, mit jetzt 27 Mitgliedsländern und einer halben Milliarde Menschen.

Mit dem heiß umkämpften Reform-Vertrag von Lissabon will Europa sich eine Art Grundgesetz geben, eine Verfassung auf dem Weg zu einer demokratischen Institution, die mehr ist als eine Verwaltung mit Brüsseler Bürokratie und einem Pseudo-Parlament. Die Grundrechte-Charta, die in vielem unserem Grundgesetz ähnelt, sichert in Europa „die unteilbaren und universellen Werte der Würde des Menschen, der Freiheit, der Gleichheit und der Solidarität. Sie beruht auf den Grundsätzen der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit. Sie stellt die Person in den Mittelpunkt ihres Handelns, indem sie (...) einen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts begründet.“ Das war ein Zitat.

Diese Grundrechte hat nun Tschechien gefürchtet und nicht unterschreiben wollen. Sein exzentrischer Präsident Vaclav Klaus verweigerte lange die Unterschrift unter den Lissabon-Vertrag und als letztes Argument führte er ins Feld, die Grundrechte-Charta ermögliche es mit ihrer Zusicherung des Rechts auf Eigentum und Entschädigung bei Verlust, dass vertriebene Sudetendeutsche Eigentum in der alten Heimat von Tschechien zurückfordern könnten. Er verlange, dass sein Land eine Ausnahmeregelung bekomme, und das haben ihm die in Brüssel versammelten Regierungschefs nun auch zugesagt; allerdings haben Deutsche, Österreicher und Ungarn dafür gesorgt, dass die unseligen, das Unrecht der Vertreibung begründenden Benesch-Dekrete nicht explizit erwähnt werden. Außerdem meinen Juristen, die EU-Regeln könnten sowieso nicht rückwirkend angewandt werden, es sei also alles bloß Show.

Aber was heißt denn bloß Show? Was Europa damit zeigt, das ist ein beschämender Akt der Selbstaufgabe. Man relativiert die angeblich universalen Grundrechte auf Druck eines Erpressers, der das fortdauernde Unrecht seines Landes gegen das Grundrecht der Menschen in Europa stellt. Was sind denn Grundrechte wert, die mal so oder mal so oder gar nicht gelten, die man nicht verteidigt gegen Politiker, die sie nicht verstanden haben oder nur zu gut verstanden haben? Wie hieß noch EWG? Einer wird gewinnen. Diesmal haben wir alle verloren.

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Quelle:
ein Kommentar von:
Hubert Maessen auf WDR4, Zur Sache vom 30.10.2009,
http://www.wdr.de/radio/wdr4/wort/zur_sache/index.html



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Stand: 18. August 2010