Über 60 Jahre Flucht und Vertreibung

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Landsmannschaft Ostpreußen Landesgruppe NRW e.V.


Gedenkschrift:
Gedenkschrift - 60 Jahre LO-NRW
60 Jahre LO Landesgr. NRW
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Eigentum in Ostdeutschland (Ostpreußen, Danzig, Westpreußen, Schlesien, Pommern, Neumark) richtig vererben!

Auf dem Boden der europäisch-abendländischen Völkerrechtsordnung gehört das Eigentumsrecht zu den unbedingt zu gewährleistenden Menschenrechten und Grundfreiheiten. In der Europäischen Menschenrechtskonvention und seinen Ergänzungen ist dies eindeutig festgehalten. Die Eingriffe der Vertreiberstaaten in das Eigentum der Vertriebenen sind deshalb rechtswidrig und haben lediglich zur Folge, daß die rechtmäßigen Eigentümer an der Ausübung ihrer Eigentumsrechte gehindert sind. Sie haben ihr Eigentum nicht verloren. Vor diesem Hintergrund war es der deutschen Bundesregierung auch nicht möglich, in den Verträgen mit den Vertreiberstaaten auf deutsches Privateigentum in den Vertreibungsgebieten zu verzichten. Uns liegen mehrere Schreiben des bundesdeutschen auswärtigen Amtes vor, die ganz eindeutig besagen, daß alles Privateigentum von den 4+2 Verträgen nicht betroffen ist. Insbesondere lautet die korrekte Bezeichnung des Grenzvertrages mit Polen: Grenzbestätigungsvertrag, nicht etwa Grenz-anerkennungsvertrag und schon gar nicht Gebietsabtretungsvertrag. In Anbetracht dieser Rechtslage gilt es, für alle Inhaber ostdeutschen Grundeigentums, die genauen Daten der Grundbücher zu erhalten, um die Wiedererlangung der Verfügung über das Eigentum für sich oder die Erben auch tatsächlich zu ermöglichen. Die Daten sind am einfachsten in den Lastenausgleichsunterlagen zu finden. Wichtig zu wissen: Lastenausgleich ist vom ersten Tag seiner gesetzlichen Gültigkeit bis zur letzten Novelle des Gesetzes niemals als Eigentumsverlustentschädigung bezeichnet und benutzt worden, sondern lediglich als Nutzungsausfallsentschädigung! Eigentümer bleibt nach wie vor Eigentümer. Daher ist es wichtig, die Grundbuchdaten sorgfältig aufzubewahren und das Grundeigentum ordentlich und notariell zu vererben.

Was tun, wenn die Unterlagen nicht oder nicht mehr vorhanden sind? Versicherungsunterlagen können helfen. Die meisten ostdeutschen Versicherungsgesellschafien waren Ableger, deren Zentren in West- oder Mitteldeutschland lagen oder sogar noch liegen. Die Zentralstelle in Berlin hat (fast) alle Unterlagen der damaligen Zeit. Das Bundesverwaltungsamt hat alle Lastenausgleichsunterlagen gespeichert. Auch da kann man sich erkundigen.

Internationales Recht bricht nationales Recht.

Der polnische Staat hat alle völkerrechtlichen Gesetze, auch die Menschenrechtskonvention und die Haager Landkriegsordnung, mit unterzeichnet, deren Gültigkeit also anerkannt! Der deutsch-litauische Vertrag über die Rückübertragung des (nach dem ersten Weltkrieg) völkerrechtswidrig geklauten Memelgebietes hat eine Gültigkeit von 99 Jahren, d.h., er gilt noch weit über das Jahr 2000!

Wir müssen also weit vorausdenken, damit nicht wieder eine Generation aufsteht und sagt: ,,Ihr habt es doch gewußt, warum habt ihr nichts getan!"

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weitere Informationen als PDF-Datei:
Bundesvertriebenengesetz (BVFG) - Lastenausgleichsgesetz (LAG)


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Stand: 24. Juli 2010